Kurtaxe

Als Vermieter sind wir verpflichtet, die ortsübliche Kurtaxe (je nach Saisonzeit) von unseren Gästen einzuziehen und an die Kurverwaltung abzuführen. Diese ist in bar bei der Schlüsselübergabe zu zahlen. Sie erhalten dann im Gegenzug die Kurkarten, die Ihnen auf Eintritte in Kulturstätten und vielen anderen Einrichtungen Ermäßigungen ermöglichen.

Kurabgabe

Seeheilbäder, Seebäder und Erholungsorte sind in Mecklenburg-Vorpommern staatlich anerkannte Kurorte. Deshalb werden Sie bei der Anmeldung per Meldeschein von Ihrem Quartiergeber oder von der örtlichen Kurverwaltung auch zur Entrichtung einer Kurabgabe aufgefordert. Diese Abgabe dient ausschließlich zur Mitfinanzierung der in den jeweiligen Orten aufgewendeten touristischen Leistungen.

Unter anderem sind dies die Säuberung des Strandes, die Gewährleistung der Sicherheit beim Baden, die Pflege der Grünanlagen sowie der Rad-und Wanderwege, das Organisieren eines abwechslungsreichen und niveauvollen kulturellen Angebotes für große und kleine Gäste, die Betreibung der Gäste-Information und vieles, vieles mehr.

Als Nachweis für die Entrichtung der Kurabgabe erhalten Sie eine Kurkarte. Die Bemessungsgrundlage ist grundsätzlich die Zahl der Tage des Aufenthaltes nach folgenden Zeiträumen:
vom 01.05. – 30.09. (Hauptsaison)
vom 01.01. – 30.04. und 01.10. – 31.12. (Nebensaison)
Der Tag der Ankunft und der Tag der Abreise wird als ein Tag gerechnet. Der Abgabesatz je Aufenthaltstag beträgt:

in der Hauptsaison 2,00€
in der Nebensaison 1,00€
Jahreskurkarte pauschal 56,00€
Von der Kurabgabe befreit sind:

Kinder bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres
Kinder, Kindeskinder, Geschwister, Eltern, Großeltern, Schwiegereltern, Schwiegertöchter und – söhne, Schwäger und Schwägerinnen von Personen, die im Erhebungsgebiet ihre Hauptwohnung haben
in Ausübung ihres Dienstes, Berufs, oder Gewerbes oder ihrer Ausbildung im Erhebungsgebiet anwesende Personen
Begleitpersonen von Schwerbehinderten, wobei das Merkzeichen „B“ für ständige Begleitung im Schwerbehindertenausweis dokumentiert sein muss
Ermäßigung in Höhe von 50% erhalten:

Kinder und Jugendliche von Vollendung des 16. Lebensjahres bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres
Schüler, Studenten und Auszubilde

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